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Rechtliche Grundlagen zu meinen Leistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Grundlage der AGB ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §1 Vertragsgegenstand und Leistungen Die ärztliche Reisebegleitung Dirk Heinkel (im nachfolgenden ÄR genannt) begleitet selbst bedürftige Person/en in deren Auftrag. Die vollständigen Dienstleistungen sind auf der Internet-Präsenz angegeben. Die ÄR ist kein Reiseveranstalter. Auf die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und Transportgesellschaften wird insoweit hingewiesen. §2: Auftragsvergabe, Vertragsabschluss Der Auftrag zur ärztlichen Reisebegleitung kann schriftlich, per Telefax oder email erteilt werden. Mit Entgegennahme der schriftlichen oder per Telefax oder online getätigten Buchung und anschliessender Einsicht und Überprüfung der Unterlagen der zu begleitenden Person/en kommt zwischen dem Auftraggeber bzw. dem Kunden (zu begleitenden Person/en) und der ÄR nach Unterschrift beider Parteien ein Vertrag zustande. Auftraggeber und Kunde (im Folgenden nur Kunde genannt) können verschieden sein und erscheinen dann getrennt auf dem Vertrag. Mit dem Vertrag verpflichten sich alle Parteien, für die Vertragspflichten einzustehen. §3 Umbuchungen Zeitliche Umbuchungen sind bis 4 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei, bis 2 Wochen vor Reiseantritt werden Gebühren von 100 Euro an die ÄR erhoben, danach 200 Euro. Bei Umbuchung kann es trotz Bemühungen der ÄR vorkommen, das diese für den geänderten Zeitraum nicht zur Verfügung steht und der Vertrag damit hinfällig wird. Das Risiko hierfür trägt der Kunde. Bei durch Umbuchungswunsch des Kunden evtl. resultierender Vertragshinfälligkeit durch resultierende Indisponenz der ÄR wird die unter §10 zu entrichtende Stornogebühr fällig. §4: Stornierung Stornierungen sind bis 4 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei, bis 2 Wochen vor Reiseantritt werden Gebühren von 200 Euro an die ÄR erhoben, danach 400 Euro. $5: Dienstleistungen Der Kunde und die ÄR vereinbaren über den Vermittlungsdienst die Erbringung von Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum. Die ÄR erbringt die Dienstleistungen selbständig und eigenverantwortlich. Die Dienstleistungen sind zwar im wesentlichen ärztliche, können aber auch nach vorheriger Absprache gewisse pflegerische und organisatorische Tätigkeiten sowie Führen eines Pkw umfassen. §6: Qualifizierung Die ärztliche Reisebegleitung versichert, die angegebenen ärztlichen Qualifikationen zu besitzen. §7: Richtigkeit der persönlichen und gesundheitlichen Angaben, Krankengeschichte, Unterlagen, Voruntersuchung, Ausschluss von einer Reise Die persönlichen und gesundheitlichen Daten werden telefonisch oder schriftlich erfasst, über alle o.g. Medien ist eine kurze Anamnese (Krankengeschichte) erhebbar. Der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner persönlichen und gesundheitlichen Angaben. Diese sind auf Anfrage nach bestem Wissen und Gewissen anzugeben. Falls erforderlich, können für die Entscheidung der Reisefähigkeit erforderliche Unterlagen von den entsprechenden Einrichtungen angefordert werden. Bei arglistiger Täuschung tritt der Kunde für evtl entstandene Schäden auch wirtschaftlicher Art wie Nichtzustandekommen der Reise nach Vertragsabschluss ein. Eine Voruntersuchung beim Hausarzt oder Facharzt kann bei entsprechenden Risiken vor der Reise von der ÄR verlangt werden. Eine Voruntersuchung durch dieÄR ist auf Wunsch des Auftraggebers gegen eine Gebühr möglich. Bei nicht akzeptablem Gesundheitsrisiko kann die ärztliche Reisebegleitung vor Vertragsabschluss von uns abgelehnt werden. Falls nach Vertragsabschluss durch Nachreichen von vorbestehenden Unterlagen sich eine Reiseunfähigkeit zeigt, ist die Stornogebühr nach § zu entrichten. Falls sich nach Vertragsabschluss eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Auftraggebers ergibt, welche zur Reiseunfähigkeit führt, so ist diese durch einen geeigneten Arzt glaubhaft nachzuweisen. Hiernach wird statt der Stornogebühr lediglich die Umbuchungsgebühr fällig. $8: Verschlechterung des Gesunheitszustandes des Auftraggebers währen der Reise Tritt während der Reise ein kritischer Gesundheitszustand ein, kann die ÄR eine Krankenhauseinweisung, eine spezielle ärztliche Behandlung oder einen Krankenrücktransport durch ein geeignetes Unternehmen empfehlen. Wird dieser Empfehlung nicht folgegeleistet, so kann die ÄR für evtl. Schäden nicht belangt werden. Nach Übergabe des Kunden an ein anderes ärztliches Unternehmen (z.B. Krankenhaus, Luftrettung) ist die ÄR von weiterer Haftung ausgeschlossen. $9: Dienstbereitschaft der ÄR Die Dienstbereitschaft der ÄR während der Reise für den Kunden besteht 24 Std am Tag. Die ÄR verpflichtet sich, für den Kunden jederzeit erreichbar zu sein, es sei denn der Kunde befreit die ÄR von dieser Verpflichtung. Für eine Ruhepause der ÄR von mind 8 Std. pro Tag muß gesorgt werden. Bei dringenden Angelegenheiten kann diese durchbrochen werden. Dies sollte jedoch die Ausnahme sein. §10: Versicherung Die ÄR hat zur Deckung etwaiger Schäden eine Berufs-und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. §11: Schweigepflicht Es besteht für die Zeitdauer und darüberhinaus ärztliche Schweigepflicht. §12: Pass-, Visa-, Gesundheits-und Reisebestimmungen Beide Parteien verpflichten sich, einen gültigen Reisepass bzw. den Personalausweis sowie die erforderlichen Impf-und Visaunterlagen mitsichzuführen. Der Kunde hat er die erforderlichen Reiseunterlagen für sich und die ÄR mitsichzuführen. Die Reiseunterlagen für die ÄR sind an diese auf Wunsch auszuhändigen. Eine Reiserücktritts-, Reiserückholversicherung bzw. Auslandsreiseversicherung ist dringend zu empfehlen. Hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Kosten für Visa und Malariaprophylaxe dee ÄR hat der Kunde zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Menge seiner regelmässig einzunehmenden Medikamente mitsichzuführen, ebenfalls sind evtl vorhandene Notfallmedikamente mitzunehmen. Die ÄR ist über diese Medikamente zu informieren. Die ÄR sorgt nach Absprache für evtl erforderliche Zusatzmedikamente sowie weitere medizinische Mittel und Geräte. §13: Reisekosten Der Kunde hat neben seinen eigenen Reisekosten auch die Reisekosten dee ÄR zu tragen. Dies beinhaltet Unterbringung im gleichen Gebäude oder unmittelbarem Nachbargebäude, Transport im gleichen Transportmittel, wobei das gleiche Abteil auf Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Verantwortung nicht zwingend ist. Desweiteren beinhaltet dies auch die Verpflegungskosten ( mind. Halbpension ausschliesslich der Getränke). Jedwede in Zusammenhang mit dem Vertrag auf der Reise entstehenden zusätzlichen Kosten sind vom Kunden zu bezahlen. Für die durch die An-und Rückreise der ÄR zum Kunden entstehenden Kosten hat der Auftraggeber aufzukommen Für die ärztliche Reisebegleitung ist eine Vergütung zu bezahlen, die Vergütung gilt pro Kalendertag. Die Höhe der Vergütung wird im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Die Vergütung der ÄR hat spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung, direkt an die ÄRt ohne Abzüge zu erfolgen. Die Rechnung wird nach Ende der Vertragsdauer erstellt. §14: Verhinderung der ÄR Falls die ÄR die Dienstleistung während der Reisebegleitung wegen Krankheit, Unfall oder sonstiger Umstände nicht erbringen kann, wird der der Kunde umgehend informiert. Es besteht kein Anspruch auf Honorarfortzahlung im Verhinderungsfall. §15 Kündigung Beide Vertragspartner können den Vertrag jederzeit und ohne Kündigungsfrist in gegenseitigem Einverständnis kündigen. Hierfür bedarf es der Schriftform. §16: Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel Der Kunde hat die AGB gelesen und akzeptiert. Gerichtstand ist bei Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittlungsdienst das zuständige Amtsgericht beim Sitz des Vermittlungsdienstes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne bzw. den gesetzlichen Vorschriften gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Stand 01.12.2007